Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine Arbeitszeit erfassen?

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist.

Was zählt alles zur Arbeitszeit?

Unter der Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit – ohne die Ruhepausen. So ist es im Arbeitszeitgesetz (§ 2 Abs. 1 ArbZG) geregelt. Die Mittagspause oder andere Pausenzeiten zählen deshalb grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.

 

Was steht derzeit im Arbeitsgesetz zur Arbeitszeiterfassung?

Das Arbeitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Aufzeichnung der werktäglichen Arbeitszeit über acht Stunden sowie der gesamten Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen. Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen oder zur Einsicht zuzusenden.

Welche Unternehmen müssen Arbeitszeit erfassen?

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 ist es laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ab sofort für alle Unternehmen Pflicht, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen. Ausnahmen sind Mitglieder der Geschäftsleitung, Leitende Angestellte oder Außendienstmitarbeitende.

Müssen auch kleine Unternehmen Arbeitszeit erfassen?

Ja. Allerdings dürfen Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern die Zeiten auch händisch in Papierform erfassen.

Wie muss die Arbeitszeit erfasst werden?

 Elektronisch über ein Zeiterfassungs-System, sofern mehr als zehn Mitarbeitern im Unternehmen tätig sind.

Seit wann ist Zeiterfassung Pflicht?

Seit dem 13. September 2022 besteht für alle (mit wenigen Ausnahmen) die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.

Muss Arbeitszeit digital erfasst werden?

Das Gesetz sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland elektronisch aufgezeichnet wird.

Kann man Arbeitszeit mit dem Handy erfassen?

Ja, wenn dort eine entsprechende App oder ein Zugang zu einem Zeiterfassungssystem vorhanden ist.

Kann man Arbeitszeit unterwegs erfassen?

Ja. Zum Beispiel über das Smartphone oder Tablet, wenn dort ein entsprechender Zugang zu einem geeigneten Zeiterfassungssystem vorhanden ist.

Kann ich Überstunden sehen?

Das ist abhängig vom genutzten Zeiterfassungssystem. Bei TimeTracking online ist das problemlos im persönlichen Cockpit möglich.

Darf mein Chef mir den Überblick über Überstunden verbieten?

Jeder Mitarbeiter hat ein Recht darauf seine geleisteten Überstunden zu erfahren. 

Gibt es Strafen, wenn Arbeitszeit nicht erfasst wird?

Ja. Verstößt der Arbeitgeber gegen die Pflicht die Arbeitszeiten ordnungsgemäß zu erfassen, droht nach § 22 Absatz 2 ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro.

Was ist wichtig bei der Zeiterfassung?

Die tatsächliche Arbeitszeit ist zu erfassen. Arbeitgeber müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfassen – einschließlich Überstunden und Pausenzeiten.

Welche Möglichkeiten zur Arbeitszeiterfassung gibt es?

Hardwarelösung/ Elektronische Zeiterfassung, Webbasierte oder mobile Softwarelösungen.

Wer überprüft die Arbeitszeiterfassung?

In erster Linie ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden. Er ist verpflichtet, seinen Betrieb entsprechend zu organisieren. Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz sind zwar Bundesgesetze, die Überwachung der Bestimmungen der Gesetze ist jedoch Aufgabe der Bundesländer.

Ist die Pause in der Arbeitszeit enthalten?

Nein. Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit und müssen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eingehalten und ebenso dokumentiert werden.

Wie muss ein Arbeitszeitnachweis aussehen?

Ein Nachweis über die Arbeitszeit muss die minutengenaue Arbeitszeit inklusive der Pausen in mindestens der Länge des gesetzlich vorgeschriebenen Umfangs aufweisen.

Welche Pausenzeiten sind gesetzlich vorgeschrieben?

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 4 Ruhepausen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.