Zeiterfassung leicht gemacht –

für moderne Arbeitswelten

Planung und Leistung im Einklang

für einen reibungslosen Arbeitsalltag

für ein produktives Miteinander

Teamwork agil gestalten

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich meine Arbeitszeit erfassen?

Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist.

Was zählt alles zur Arbeitszeit?

Unter der Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit – ohne die Ruhepausen. So ist es im Arbeitszeitgesetz (§ 2 Abs. 1 ArbZG) geregelt. Die Mittagspause oder andere Pausenzeiten zählen deshalb grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.

Was steht derzeit im Arbeitsgesetz zur Arbeitszeiterfassung?

Das Arbeitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Aufzeichnung der werktäglichen Arbeitszeit über acht Stunden sowie der gesamten Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen. Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen oder zur Einsicht zuzusenden.

Welche Unternehmen müssen Arbeitszeit erfassen?

Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 ist es laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ab sofort für alle Unternehmen Pflicht, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen. Ausnahmen sind Mitglieder der Geschäftsleitung, Leitende Angestellte oder Außendienstmitarbeitende.

Bewertungen

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Kunden sagen.

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Das ist ja ein Traum in Sachen user-friendliness

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So schnell haben wir noch nie eine Software eingeführt

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Prozesse, die von der Steinzeit ins Jetzt katapultiert wurden

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Alle meine Fragen sind sofort beantwortet – wer ist wann Wo?

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Wir lieben TimeTracking!

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