Zeiterfassung leicht gemacht –
Leistungen
Unser Leistungsportfolio
Arbeitszeiterfassung
Social-Dashboard
Persönliches Cockpit und Self Service
Abwesenheits- und Urlaubsverwaltung
Individuelle Zeitmodelle
Zeitkonten- / Ãœberstunden-Ampel
Zuschlagsbewertung
Schicht- und Dienstplanung
Automatisierte Schichterkennung
Leistungserfassung mit Budget-Kontrolle
Planungskalender
Umfangreiches Reporting
Feingranulare Rechtesteuerung
KI-gestützte Buchungskontrolle
Digitale Krankmeldung – eAU
CoV-2 Nachweise
Integrierte Stoppuhr
Administration
Exportschnittstellen
EINES UNSERER HIGHLIGHTS
Verwandle Zeit in Produktivität.
Unser Dashboard macht’s möglich
Von gezielter Vorbereitung bis hin zur souveränen Umsetzung – unser Dashboard ermöglicht es, Zeit in Produktivität zu verwandeln. Eine verständige Herangehensweise, vom Planungsdenken bis hin zur praktischen Umsetzung, das ist der Schlüssel zum Erfolg. Lass Dich von diesem effektiven Werkzeug unterstützen, um Deine Zeiterfassung effizient zu nutzen.
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Teste es jetzt und erlebe alle Funktionen, sowohl im User- als auch im Administrator-Bereich. Kompromisslos übersichtlich, autodidaktisch zu lernen und kinderleicht in der Bedienung. Alle Funktionen stehen in unserer umfassenden Demoumgebung zur Verfügung.
Bereit, den nächsten Schritt zu gehen?
Für diejenigen, die bereits von den Vorteilen unserer Lösung überzeugt sind, ist es Zeit, den nächsten Schritt zu gehen.
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Häufig gestellte Fragen
Muss ich meine Arbeitszeit erfassen?
Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist.
Was zählt alles zur Arbeitszeit?
Unter der Arbeitszeit versteht man die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit – ohne die Ruhepausen. So ist es im Arbeitszeitgesetz (§ 2 Abs. 1 ArbZG) geregelt. Die Mittagspause oder andere Pausenzeiten zählen deshalb grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit.
Was steht derzeit im Arbeitsgesetz zur Arbeitszeiterfassung?
Das Arbeitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Aufzeichnung der werktäglichen Arbeitszeit über acht Stunden sowie der gesamten Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen. Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeitnachweise mindestens zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorzulegen oder zur Einsicht zuzusenden.
Welche Unternehmen müssen Arbeitszeit erfassen?
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 ist es laut § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ab sofort für alle Unternehmen Pflicht, die Arbeitszeiten der Mitarbeiter aufzuzeichnen. Ausnahmen sind Mitglieder der Geschäftsleitung, Leitende Angestellte oder Außendienstmitarbeitende.
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So schnell haben wir noch nie eine Software eingeführt
Prozesse, die von der Steinzeit ins Jetzt katapultiert wurden
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